Richtlinien über künstliche Befruchtung
Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a SGB V bei HIV-betroffenen Paaren

Details

HerausgeberInG-BA - Gemeinsamer Bundesausschuss
Erscheinungsjahr2010
Internetzu den Beschlüssen

Kurzbeschrei­bung

Auch Paare, bei denen ein oder beide Partner HIV-positiv sind, dürfen seit Ende 2010 die "Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen (§ 27a SGB V) erfüllt sind".

(letzte Aktualisierung am: 08.02.2012)

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