Richtlinien über künstliche Befruchtung
Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a SGB V bei HIV-betroffenen Paaren
Details
| HerausgeberIn | G-BA - Gemeinsamer Bundesausschuss |
| Erscheinungsjahr | 2010 |
| Internet | zu den Beschlüssen |
Kurzbeschreibung
Auch Paare, bei denen ein oder beide Partner HIV-positiv sind, dürfen seit Ende 2010 die "Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen (§ 27a SGB V) erfüllt sind".
(letzte Aktualisierung am: 08.02.2012)