Mutterschaftsrichtlinie
Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Details

HerausgeberInGemeinsamer Bundesausschuss
Erscheinungsjahr2012
InternetDownload als pdf

Kurzbeschrei­bung

Die seit dem 1. Januar 2008 gültigen Mutterschaftsrichtlinien besagen:

"Die Schwangere soll in ausreichendem Maße ärztlich untersucht und beraten werden. Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung erstrecken. Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikörpertest empfohlen werden, da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maßnahmen erheblich gesenkt werden kann. Die Testdurchführung erfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeren." Zu diesem Abschnitt sind eine Begründung und ein Merkblatt ("Ich bin schwanger. Warum wird mir ein HIV-Test angeboten?") erschienen.

Zusätzlich sehen die Richtlinien u.a. auch Untersuchungen auf genitale Chlamydien-Infektion, Syphilis und Hepatitis B vor.

(letzte Aktualisierung am: 06.03.2012)

Seitenbeginn

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de / E-Mail für Bestellungen von Medien und Materialien: order@bzga.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.