Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence
Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Details
| HerausgeberIn | Committee of Ministers of the Council of Europe (Minister(innen)komitee der Mitgliedsstaaten des Europarates) |
| Erscheinungsjahr | 2011 |
| Internet | Link auf den Wortlaut der Konvention |
Kurzbeschreibung
Am 7. April 2011 verabschiedete das Mininster(innen)komitee des Europarates diese Konvention, die einen Meilenstein darstellt in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Konvention ist weltweit das erste rechtsverbindliche Instrument, das einen ganzheitlichen rechtlichen Rahmen zur Prävention von Gewalt und für den Opferschutz schafft und das darauf zielt, die Straffreiheit von Tätern zu beenden. Die Konvention definiert die unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen als Straftaten, so z.B. zwangsweise Verheiratung, weibliche Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt. Sie sieht darüber hinaus vor, eine internationale Experten(innen)gruppe zu bilden, die die Implemtierung der Konvention auf nationaler Ebene überwachen wird.
Im Mai 2011 unterzeichnete Deutschland als einer der ersten 11 Mitgliedsstaaten die Konvention. (übersetzt nach der Webseite von WAVE Europe)
Die Zusatzerklärungen zur Konvention stehen in englischer Sprache online zur Verfügung unter: Explanatory Report
Hintergrundinformationen zur Konvention siehe auch auf der Webseite des Ad Hoc Committee on Preventing Violence against Women (CAHVIO)
(letzte Aktualisierung am: 20.05.2011)