Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence
Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Details

HerausgeberInCommittee of Ministers of the Council of Europe (Minister(innen)komitee der Mitgliedsstaaten des Europarates)
Erscheinungsjahr2011
InternetLink auf den Wortlaut der Konvention

Kurzbeschrei­bung

Am 7. April 2011 verabschiedete das Mininster(innen)komitee des Europarates diese Konvention, die einen Meilenstein darstellt in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Konvention ist weltweit das erste rechtsverbindliche Instrument, das einen ganzheitlichen rechtlichen Rahmen zur Prävention von Gewalt und für den Opferschutz schafft und das darauf zielt, die Straffreiheit von Tätern zu beenden. Die Konvention definiert die unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen als Straftaten, so z.B. zwangsweise Verheiratung, weibliche Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt. Sie sieht darüber hinaus vor, eine internationale Experten(innen)gruppe zu bilden, die die Implemtierung der Konvention auf nationaler Ebene überwachen wird.
Im Mai 2011 unterzeichnete Deutschland als einer der ersten 11 Mitgliedsstaaten die Konvention. (übersetzt nach der Webseite von WAVE Europe)

Die Zusatzerklärungen zur Konvention stehen in englischer Sprache online zur Verfügung unter: Explanatory Report

Hintergrundinformationen zur Konvention siehe auch auf der Webseite des Ad Hoc Committee on Preventing Violence against Women (CAHVIO)

(letzte Aktualisierung am: 20.05.2011)

Seitenbeginn

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de / E-Mail für Bestellungen von Medien und Materialien: order@bzga.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.