Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 Behindertenrechtskonvention
Details
| Internet | Der Beauftragte |
| Kontakt | Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 11017 Berlin Telefon: 0 18 88 /527-2944 Fax: 01888/527-1871 E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de |
Kurzbeschreibung
"Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der ihn bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Nach § 15 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird." (Zitat von der Homepage)
Die Webseite beherbergt auch die Staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 Behindertenrechtskonvention
Die Koordinierungsstelle unterhält Fachausschüsse, darunter auch den Fachausschuss 2: Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik.
An den Fachausschüssen nehmen hauptsächlich Vertreter/innen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Kosten- und Leistungsträgern, Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaft sowie sonstigen Vereinigungen teil und gewährleisten so einen aktiven Einbezug der Zivilgesellschaft in den Umsetzungsprozess der Konvention.
(letzte Aktualisierung am: 24.01.2012)