Schutzimpfungen

Details

HerausgeberInBundesministerium für Gesundheit
Erscheinungsjahr2010
InternetImpfungen

Kurzbeschrei­bung

"Schutzimpfungen haben einen mehrfachen Nutzen: Sie schützen vor Infektionskrankheiten, für die es keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt und die schwer verlaufen können. Sie schützen das ungeborene Kind, da sie Infektionen in der Schwangerschaft und damit Schäden am Kind verhindern können. Und sie schützen davor, dass sich Infektionen in der Bevölkerung ausbreiten. Voraussetzung ist, dass genügend Menschen geimpft sind.

In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat jedoch mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. Allerdings sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen hiervon grundsätzlich ausgenommen." (Von der Homepage des BMG)

(letzte Aktualisierung am: 15.06.2011)

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