Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Früherkennungsmaßnahmen bei Frauen

Details

HerausgeberInGemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Erscheinungsjahr2007
InternetDownload

Kurzbeschrei­bung

Die Richtlinien des Bundesausschusses beschreiben, welche Untersuchungen zur Früherkennung verschiedener Krebserkrankungen (Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Dickdarmkrebs, Enddarmkrebs) von gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

Hier findet sich die aktuelle Richtlinie vom März 2011.

(letzte Aktualisierung am: 15.06.2011)

Seitenbeginn

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
E-Mail: poststelle@bzga.de / E-Mail für Bestellungen von Medien und Materialien: order@bzga.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.