Internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN)

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HerausgeberInAuswärtiges Amt
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Kurzbeschrei­bung

"Der Konventionstext einer VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der 61. VN-Generalversammlung als Resolution angenommen und wird am 30. März 2007 zur Zeichnung ausgelegt werden. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen intensiv für die Erarbeitung der Konvention eingesetzt. Ziel des Konventionsprojektes ist das Inkrafttreten eines universalen Vertragsinstruments, welches dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen möglichst autonom und umfassend am gesellschaftlichen Leben in ihren Ländern teilnehmen können." (Zitat: Webseite)

Auf dieser Webseite des AA sind Informationen zur Konvention zusammengestellt, incl. direkter Links auf den Wortlaut der Konvention (in englischer Sprache). In Artikel 6 geht die Konvention explizit auf die Belange von Frauen mit Behinderungen ein.

(letzte Aktualisierung am: 15.06.2011)

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