Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes
zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000
in der Fassung vom 27. August 2010

Details

HerausgeberInSpitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
Erscheinungsjahr2010
InternetLeitfaden

Kurzbeschrei­bung

"Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband entsprechend § 20 Abs. 1 SGB V in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20 und 20a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Der Leitfaden bildet die Grundlage, die Versicherten dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken." (Zitiert nach der Webseite)

(letzte Aktualisierung am: 15.06.2011)

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