Dokumente zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Details
| HerausgeberIn | Deutsches Institut für Menschenrechte |
| Internet | Link auf die Webseite |
Kurzbeschreibung
Auf dieser Webseite sind - mit dem jeweils aktuellen Stand - die Dokumente der zentralen UN-Konvention zu den Menschenrechten der Frau zusammengestellt. Der Vertragstext der Konvention sowie die Zusatzprotolle stehen hier in englischer, z.T. auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Gleichzeitig sind hier die Dokumente zur Umsetzung der CEDAW Konvention in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt - neben den periodischen deutschen Staatenberichtes an den CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen z.B. auch die Parallelberichte von Nichtregierungsorganisationen (u.a. Terres des Femmes, Agisra, Deutscher Frauenrat).
Der sechste deutsche Staatenbericht ist im Juni 2007 erschienen. Er befasst sich in Artikel 5 mit der Bekämpfung von unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen, in Artikel 6 mit der Abschaffung von Frauenhandel und Zwangsprostitution und in Kapitel 12 mit der Gleichstellung von Frauen und Männern im Gesundheitswesen.
Im November 2008 erschien der CEDAW Alternativbericht der Allianz der Frauenorganisationen Deutschlands, an dem 29 Frauenorganisationen mitwirkten. Der Alternativbericht liefert grundlegende kritische Anmerkungen zur Gleichstellungspolitik der Bundesregierung im Hinblick auf allgemeinen Diskriminierungsschutz, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting, Armut sowie Mädchen im Strafvollzug. In Kapitel 4 setzt er sich mit Gesundheit und Pflege auseinander, u.a. mit frauenspezifischen Belangen in der Gesundheitspolitik, Frauengesundheitsforschung, gesundheitlichen Belangen von Frauen mit Behinderung, mit der gesundheitlichen Situation von Frauen im Alter. Kapitel 7 berichtet zu allen Formen der Gewalt gegen Frauen und Kapitel 7.5 über migrationsspezifische Problematiken von Frauen.
Der Staatenbericht wurde im Februar 2009 im CEDAW-Ausschuss angehört. Schlussfolgerungen und Beobachtungen des CEDAW Komittees zum 6. Staatenbericht sind unter Abschließende Bemerkungen des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau veröffentlicht. Dieser Bericht geht in Abschnitt 41-46 auf unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Frauen ein, in Abschnitt 49-52 auf Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung, in 53 auf Gesundheit und in 59-60 auf Migrantinnen, Flüchtlinge und Minderheiten. Der Bericht schlägt vor, dass die Bundesregierung zu den durch das Komittee beobachteten Punkten in zwei Jahren einen Zwischenbericht im Hinblick auf Fortschritte und Entwicklungen erstellt. Der nächste periodische Bericht wurde auf das Jahr 2014 festgelegt.
(letzte Aktualisierung am: 24.01.2012)