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12.07.2010
Jede dritte Mutter-Kind-Kur wird abgelehnt

Die Politik soll den Krankenkassen bei der Bewilligung von Mutter-Kind-Kuren in Zukunft stärker auf die Finger schauen.

Angesichts der rückläufigen Bewilligungspraxis durch die Kassen sagte Marlene Rupprecht, SPD-Bundestagsabgeordnete und Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks (MGW), am 24. Juni in Berlin: "Krankenkassen brauchen die politische Kontrolle, damit sie ihre Verantwortung gegenüber den versicherten Müttern und unserer Gesellschaft richtig wahrnehmen."

Das MGW rief kranke Mütter ausdrücklich dazu auf, Anträge auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für sich und ihre Kinder zu stellen. Auf Kritik stößt beim MGW, dass immer mehr Kuren von den Kassen abgelehnt würden: bundesweit inzwischen etwa jede dritte Mutter-Kind-Kur.

Im 1. Quartal 2010 gab es Belegungsrückgänge in den vom MGW anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Einrichtungen von durchschnittlich 20 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeit­raum 2008. Die eindeutige Rechts­lage für solche Gesundheits­leistungen für Mütter lasse die oft undurch­schaubare Ablehnungs­praxis umso un­verständlicher er­scheinen.

"Viele Kranken­kassen handeln dann eindeutig gesetzwidrig", erklärte Anne Schilling, Geschäfts­führerin des MGW. Hier werde auf Kosten der Mütter gespart, die oft nicht mehr die Kraft für lange Wider­spruchs­wege aufbrächten. "Der Auftrag der Kranken­kassen für ihre Versicherten ist ein anderer."

Erschöpften und belasteten Müttern empfiehlt das Mütter­genesungs­werk, eine Beratungs­stelle auf­zusuchen. Die 1.400 Beratungs- und Vermittlungs­stellen der Wohlfahrts­verbände im MGW unterstützen die Frauen bei der Klärung der Voraus­setzungen, bei der Be­antragung der Maß­nahmen und be­raten auch zur Wahr­nehmung des Wunsch- und Wahl­rechtes für die Auswahl der richtigen Ein­richtung.

Mit der Gesundheits­reform der Großen Koalition wurden die sogenannten Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren in den Katalog der Pflicht­leistungen der Kranken­kassen auf­ge­nommen. Seit­dem muss Müttern und Vätern, bei denen die medizinischen Voraus­setzungen vor­liegen, eine stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitations­maßnahme für Mütter bzw. Väter genehmigt werden.
Im Jahr 2007 hatte eine Studie des Bundes­familien­ministeriums ergeben, dass bundesweit 2,1 Mio Mütter kur­bedürftig seien und zwei Drittel aller Kinder in den Mutter-Kind-Maßnahmen behandelt werden.

Zitiert nach:  Infopool Deutscher Frauenrat e. V.

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